Der Koalitionsvertrag setzt Impulse für Social Impact und soziale Innovationen, doch eine klare Strategie für Social Entrepreneurship bleibt aus. 3 Aussagen lassen hoffen.
Susanna Krüger, Geschäftsführerin bei Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e. V. (SEND)
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD enthält mehrere Anknüpfungspunkte für die Förderung wirkungsorientierter Unternehmen, insbesondere im Bereich sozialer Innovationen, gemeinnütziger Organisationen und experimenteller Ansätze für gesellschaftliche Wirkung. Im Gegensatz zur letzten Legislatur mit ihrer dezidierten SIGU-Strategie (Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen) bleiben die Vorhaben allerdings überschaubar.
Was lässt sich also erwarten? Insbesondere drei Aussagen des Koalitionsvertrages lassen hoffen:
1. Stärkung sozialer Innovationen
„Wir fördern soziale Innovationen und nutzen dafür Gelder aus nachrichtenlosen Konten in einem revolvierenden Fonds.“ Dieses Vorhaben betrifft das Vermögen auf inaktiven Konten in deutschen Banken, die aktuell nach 30 Jahren in das Bilanzvermögen der Banken eingehen. SEND setzt sich seit Jahren dafür ein, diese Gelder leichter auffindbar zu machen für potenzielle Erben und Beträge, die nicht abgerufen werden, in einen Social Impact Fonds zu überführen, der soziale Innovationen stärkt.
2. Ziel- und wirkungsorientiertes Haushaltswesen / öffentliche Beschaffung
„Wir prüfen die Einführung eines ziel- und wirkungsorientierten Haushaltswesens.“ Damit wird ein Rahmen geschaffen, in dem auch Unternehmen mit gesellschaftlichem Mehrwert (zum Beispiel im Bereich Arbeitsvermittlung, Integration oder Gesundheit) stärker berücksichtigt werden könnten – etwa über wirkungsbasierte Ausschreibungen oder Fördermodelle („Pay for Success“, „Social Impact Bonds“). Das könnte auch die Förderlogik betreffen, die mit Wirkungsprüfungen vorangehen könnte, anstatt projektbezogener Vergabelogiken. Auch der Satz „Für Start-ups mit innovativen Leistungen in den ersten vier Jahren nach ihrer Gründung erhöhen wir die Wertgrenze für Direktvergaben auf 100.000 Euro” lässt hoffen, dass die Eintrittshürden für junge wirkungsorientierte Unternehmen in der öffentlichen Beschaffung geringer werden.
3. Impact Investing in der Entwicklungszusammenarbeit
Seit langem zeigt sich im Feld der internationalen Arbeit ein tiefgreifender Wandel: Weg von reinen Hilfsgütern hin zu mehr Wirtschaftsförderung und Investment Ansätzen. „Wir setzen verstärkt auf die Mobilisierung von privaten Mitteln […] und Beiträge nicht-traditioneller Geber“ geht daher in die richtige Richtung. Endlich könnte es so eine Verbreitung des Impact Investments in der Entwicklungszusammenarbeit geben.
Alles in allem: Der Koalitionsvertrag schafft einige strukturelle Voraussetzungen für wirkungsorientierte Unternehmen – dennoch fehlt ein dezidierter Begriff von „Social Entrepreneurship“. Es bleibt also viel zu tun.
Foto: © Christian Klant
