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Koali­ti­ons­ver­trag 2025: Was für wir­kungs­ori­en­tier­te Unter­neh­men wich­tig ist

Der Koali­ti­ons­ver­trag setzt Impul­se für Social Impact und sozia­le Inno­va­tio­nen, doch eine kla­re Stra­te­gie für Social Entre­pre­neur­ship bleibt aus. 3 Aus­sa­gen las­sen hof­fen.


Susan­na Krü­ger, Geschäfts­füh­re­rin bei Social Entre­pre­neur­ship Netz­werk Deutsch­land e. V. (SEND)

Der Koali­ti­ons­ver­trag zwi­schen CDU/CSU und SPD ent­hält meh­re­re Anknüp­fungs­punk­te für die För­de­rung wir­kungs­ori­en­tier­ter Unter­neh­men, ins­be­son­de­re im Bereich sozia­ler Inno­va­tio­nen, gemein­nüt­zi­ger Orga­ni­sa­tio­nen und expe­ri­men­tel­ler Ansät­ze für gesell­schaft­li­che Wir­kung. Im Gegen­satz zur letz­ten Legis­la­tur mit ihrer dezi­dier­ten SIGU-Stra­te­gie (Sozia­le Inno­va­tio­nen und Gemein­wohl­ori­en­tier­te Unter­neh­men) blei­ben die Vor­ha­ben aller­dings über­schau­bar.

Was lässt sich also erwar­ten? Ins­be­son­de­re drei Aus­sa­gen des Koali­ti­ons­ver­tra­ges las­sen hof­fen:

1. Stär­kung sozia­ler Inno­va­tio­nen

„Wir för­dern sozia­le Inno­va­tio­nen und nut­zen dafür Gel­der aus nach­rich­ten­lo­sen Kon­ten in einem revol­vie­ren­den Fonds.“ Die­ses Vor­ha­ben betrifft das Ver­mö­gen auf inak­ti­ven Kon­ten in deut­schen Ban­ken, die aktu­ell nach 30 Jah­ren in das Bilanz­ver­mö­gen der Ban­ken ein­ge­hen. SEND setzt sich seit Jah­ren dafür ein, die­se Gel­der leich­ter auf­find­bar zu machen für poten­zi­el­le Erben und Beträ­ge, die nicht abge­ru­fen wer­den, in einen Social Impact Fonds zu über­füh­ren, der sozia­le Inno­va­tio­nen stärkt.

2. Ziel- und wir­kungs­ori­en­tier­tes Haus­halts­we­sen / öffent­li­che Beschaf­fung

„Wir prü­fen die Ein­füh­rung eines ziel- und wir­kungs­ori­en­tier­ten Haus­halts­we­sens.“ Damit wird ein Rah­men geschaf­fen, in dem auch Unter­neh­men mit gesell­schaft­li­chem Mehr­wert (zum Bei­spiel im Bereich Arbeits­ver­mitt­lung, Inte­gra­ti­on oder Gesund­heit) stär­ker berück­sich­tigt wer­den könn­ten – etwa über wir­kungs­ba­sier­te Aus­schrei­bun­gen oder För­der­mo­del­le („Pay for Suc­cess“, „Social Impact Bonds“). Das könn­te auch die För­der­lo­gik betref­fen, die mit Wir­kungs­prü­fun­gen vor­an­ge­hen könn­te, anstatt pro­jekt­be­zo­ge­ner Ver­ga­be­lo­gi­ken. Auch der Satz „Für Start-ups mit inno­va­ti­ven Leis­tun­gen in den ers­ten vier Jah­ren nach ihrer Grün­dung erhö­hen wir die Wert­gren­ze für Direkt­ver­ga­ben auf 100.000 Euro” lässt hof­fen, dass die Ein­tritts­hür­den für jun­ge wir­kungs­ori­en­tier­te Unter­neh­men in der öffent­li­chen Beschaf­fung gerin­ger wer­den.

3. Impact Inves­t­ing in der Ent­wick­lungs­zu­sam­men­ar­beit

Seit lan­gem zeigt sich im Feld der inter­na­tio­na­len Arbeit ein tief­grei­fen­der Wan­del: Weg von rei­nen Hilfs­gü­tern hin zu mehr Wirt­schafts­för­de­rung und Invest­ment Ansät­zen. „Wir set­zen ver­stärkt auf die Mobi­li­sie­rung von pri­va­ten Mit­teln […] und Bei­trä­ge nicht-tra­di­tio­nel­ler Geber“ geht daher in die rich­ti­ge Rich­tung. End­lich könn­te es so eine Ver­brei­tung des Impact Invest­ments in der Ent­wick­lungs­zu­sam­men­ar­beit geben.

Alles in allem: Der Koali­ti­ons­ver­trag schafft eini­ge struk­tu­rel­le Vor­aus­set­zun­gen für wir­kungs­ori­en­tier­te Unter­neh­men – den­noch fehlt ein dezi­dier­ter Begriff von „Social Entre­pre­neur­ship“. Es bleibt also viel zu tun.

Foto: © Chris­ti­an Klant